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Maria Palazzo Mitglied seit: 16.01.2015 Wohnort: Kemnat |
geschrieben: 01.11.2017 8:17 Uhr Betreff: Schutzgebietsnetz Natura 2000 Da Eingriffe in die Natur bei den meisten Baumaßnahmen unvermeidbar sind, verpflichtet das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) den Bauherrn für betroffene Flächen einen Ausgleich zu schaffen, sogenannte Ausgleichsflächen. Gilt das auch für Ostfildern, wenn ja wo befinden sich in Ostfildern diese Ausgleichsflächen/Schutzgebiete? |
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Moderator Mitglied seit: 01.01.1970 Wohnort: |
geschrieben: 02.11.2017 11:29 Uhr Betreff: Re: Schutzgebietsnetz Natura 2000 Sehr geehrte Frau Palazzo, befindet sich das Projekt im Innenbereich, mit anderen Worten: dort wo zusammenhängend bebaut ist oder in einem Neubaugebiet, so ist der Ausgleich über das Baugesetzbuch geregelt. Die Verortung des Ausgleichs geschieht im Rahmen der Bauleitplanung und ist gebietsbezogen (nicht Einzelobjekte) und irgendwo auf der Gemarkung. Die Unterlagen hierzu finden Sie auf der Homepage unter http://www.ostfildern.de/Ökokonto. Befindet sich das Projekt im Außenbereich, so ist der Ausgleich maßnahmenbezogen. Nähere Auskunft gibt die Abteilung Baurecht (http://www.ostfildern.de/Baurecht). Freundliche Grüße Petra Giacopelli Presse, Stadtmarketing |
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Herbert Gnannt Mitglied seit: 13.02.2011 Wohnort: Parksiedlung |
geschrieben: 30.11.2017 18:51 Uhr Betreff: Re: Schutzgebietsnetz Natura 2000 Diese Erklarung zum Schutzgebiet liest sich sehr spannend, Und wirklich zum Verstehen. Lese ich ,, verstehe ich die Antwort richtig, wenn ich sage.... Als Ausgleichsfläche kann dann irgend eine Streuobstwiese in der Nähe herangezogen werden..? oder habe ich was falsch verstanden? Oder woher wird eine notwendig gewordene Ausgleichsfläche gezaubert? |
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Moderator Mitglied seit: 01.01.1970 Wohnort: |
geschrieben: 11.12.2017 9:28 Uhr Betreff: Re: Schutzgebietsnetz Natura 2000 Sehr geehrter Herr Gnannt, die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen findet vorzugsweise auf dem Eingriffsgrundstück bzw. im Geltungsbereich des betreffenden Bebauungsplans statt. Wenn dies nicht möglich oder nicht zweckmäßig ist, kann der Eingriff auch an anderer Stelle ausgeglichen werden. Ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang zwischen Eingriff und Ausgleich ist nicht in jedem Fall erforderlich. Kommunen haben außerdem die Möglichkeit, geeignete Flächen bereits im Vorfeld zu erwerben um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen umzusetzen. Diese bevorrateten Maßnahmen werden mit Ökokonten oder Flächenpools verwaltet und bei Bedarf im Bebauungsplanverfahren einem Eingriff zugeordnet. Geeignete Flächen werden anhand eines städtischen Gesamtkonzepts in erster Linie nach naturschutzfachlichen Kriterien ausgewählt. Mit freundlichen Grüßen Dirk Scharbau Fachbereich 3, Baurecht und Planung |