--> Online-Auskunftsservice zum Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses. Auskunfts-Service Ausweise.
Alle deutschen Staatsangehörigen, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass mitzuführen.
In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Reisepass vorhanden ist, kann ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Dieser Reisepass liegt in der Regel 4 Tage nach der Antragstellung zur Abholung vor. Ein vorläufiger Reisepass ist nur dann auszustellen, wenn der Express-Reisepass bis zu seinem erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf durch Vorlage z.B. eines Flugzeugtickets glaubhaft gemacht wird.
Der Verlust bzw. Diebstahl eines Reisepasses ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Neben dem Lichtbild werden auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zu speichern.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter http://www.epass.de/.
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
Der Inhaber eines gültigen Reisepasses genügt der im Inland vorgeschriebenen Ausweispflicht.
Die Fertigstellung der Reisepässe bei der Bundesdrückerei kann bis zur 6 Wochen dauern.
Zur Abholung des Reisepasses kann eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis bzw. Pass vorlegen.
Änderungen sind nur bezüglich des Wohnortes möglich, bei sonstigen Änderungen (z.B. Namensänderung/Eheschließung) muss eine neuer Reisepass ausgestellt werden.
Ob ein Reisepass benötigt wird, können Sie beim Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder beim jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild Fotomustertafel (bund.de)
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-118
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Pass- und Ausweisanträgen von Minderjährigen (pdf / 1,7 MB)