Reisepass
Alle deutschen Staatsangehörigen, die eine Auslandsreise außerhalb des Geltungsbereichs des Personalausweises antreten, sind verpflichtet einen gültigen Reisepass mitzuführen.
In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Reisepass vorhanden ist, kann ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden. Dieser Reisepass liegt in der Regel 4 Tage nach der Antragstellung zur Abholung vor. Ein vorläufiger Reisepass ist nur dann auszustellen, wenn der Express-Reisepass bis zu seinem erstmaligen Gebrauch nicht rechtzeitig ausgehändigt werden kann und der dringende Bedarf glaubhaft gemacht wird.
Der Verlust bzw. Diebstahl eines Reisepasses ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig. Seit dem 1. November 2007 werden neben dem Lichtbild auch Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert. Fingerabdrücke sind ab dem vollendeten 6. Lebensjahr zu speichern.
Ausführliche Informationen erhalten Sie unter
http://www.epass.de/.
Neuer online-Auskunftsservice zum Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses.
Auskunfts-Service Ausweise.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Reisepass oder Personalausweis bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass. - Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Pass- oder Ausweisdokument ausgestellt wurde. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45x35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link. - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten. Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten. Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und ggf. die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
- 37,50 Euro für Personen die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gültig 6 Jahre. - 59,00 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, gültig 10 Jahre. - 22,00 Euro Zusatzkosten für den Reisepass mit 48 Seiten. - 32,00 Euro für den Reisepass im Expressverfahren.
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Der Inhaber eines gültigen Reisepasses genügt der im Inland vorgeschriebenen Ausweispflicht.
Die Fertigstellung der Reisepässe dauert je nach Antragsaufkommen 3-6 Wochen.
Änderungen sind nur bezüglich des Wohnortes möglich, bei sonstigen Änderungen (z.B. Namensänderung/Eheschließung) muss eine neuer Reisepass ausgestellt werden.
Ob ein Reisepass benötigt wird, können Sie beim
Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder beim jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild http://www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Pass- und Ausweisanträgen von Minderjährigen
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

