Personalausweis
Alle deutschen Staatsangehörigen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen, falls kein gültiger Reisepass vorliegt. In dringenden Fällen, wenn kein gültiger Personalausweis vorhanden ist, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Für die Antragstellung ist Ihr persönliches Erscheinen notwendig.
Der Verlust bzw. Diebstahl eines Ausweisdokumentes ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Zum 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst. Das neue Dokument, Ihre wichtigste Karte, wurde gegenüber Ihrem alten Ausweis mit einigen hilfreichen Neuerungen versehen. Mit dem innovativen Ausweisdokument setzt Deutschland neue Maßstäbe im Identitätsmanagement. Ausführliche Informationen erhalten Sie im
Personalausweisportal
Neuer online-Auskunftsservice zum Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises
Dienststelle
Zentraler BürgerService
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Personalausweis oder Reisepass bzw. Kinderausweis/Kinderreisepass. - Familienstammbuch, Geburts- oder Heiratsurkunde, sofern bisher kein Ausweis- oder Reispassdokument ausgestellt wurde. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 45x35 mm. Weitere Informationen siehe untenstehender Link. - Sorgerechtsbeschluss bei nur einem Erziehungsberechtigten. Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen bei der Antragstellung die Unterschriften und Personalausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten. Mindestens 1 Erziehungsberechtigter muss persönlich mit vorsprechen und ggf. die unterschriebene Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters, sowie Ausweis oder Pass des nicht vorsprechenden Elternteils vorlegen. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
- 22,80 Euro für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gültig 6 Jahre. - 28,80 Euro für Personen ab dem 24. Lebensjahr, gültig 10 Jahre. - 6 Euro für nachträgliches Einschalten der Online-Ausweisfunktion, - 6 Euro für Ändern der PIN. - 6 Euro für Entsperren der Online- Ausweisfunktion. - 10 Euro für vorläufigen Personalausweis.
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Die Fertigstellung der Personalausweise dauert je nach Antragsaufkommen 2-4 Wochen.
Zur Abholung des Personalausweises kann auch eine andere Person schriftlich bevollmächtigt werden. Diese Person muss zusätzlich ihren eigenen Ausweis bzw. Pass vorlegen.
Vollmacht und Erlärung zur Abholung Personalausweis
Änderungen sind nur bezüglich der Anschrift möglich, bei sonstigen Änderungen (z.B. Namensänderungen / Eheschließung) muss ein neuer Personalausweis ausgestellt werden.
Die Einführung des neuen Personalausweises führt auf Grund umfangreicher Informations- und Dokumentationspflichten zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. Mit längeren Wartezeiten ist daher zu rechnen.
Ob der Personalausweis für eine Auslandsreise ausreichend ist oder ob ein Reisepass benötigt wird, können Sie beim
Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder dem jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild http://www.personalausweisportal.de/fotomustertafel
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- und Passanträgen von Minderjährigen
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

