Parkausweise
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
Führerschein alter Fahrzeugschein oder neue Zulassungsbescheinigung Teil I aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung gegebenenfalls Bestätigung vom Fahrzeughalter, wenn Antragsteller nicht gleich Fahrzeughalter ist
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Formulare/Anträge
Beantragung eines Anwohnerparkausweises
Assistent zum Ausfüllen des Antrags auf einen Anwohnerparkausweis
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

