Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park



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Thomas Wegner


Mitglied seit: 10.06.2007
Wohnort: Scharnhauser Park


geschrieben: 08.09.2014 14:07 Uhr
Betreff: Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park


Hallo zusammen,

am Festplatz des ehemaligen Landesgartenschaugeländes wurde von der "Stadtverwaltung Ostfildern" ein neues Schild aufgestellt mit folgendem Inhalt:
- Allgemeines Flugverbot für Modellflugzeuge aller Art.
- Drachensteigen bis max. 100m Höhe ist auf dem befestigten Platz erlaubt.
- Das Betreten der Wiesen ist in der Zeit vom 01.10. bis 28.02. erlaubt
- Party feiern, spielen, lagern ist nicht gestattet.
- Das Gras wird gemäht und dient als Futtermittel.
- Bitte beachten Sie die Regeln.

Mich persönlich ärgert das aus vierschiedenen Gründen sehr. Als erstes wird damit die gänzliche Nutzung durch das Zutrittsverbot des Wiesengeländes untersagt. Man muss dazu wissen, dass nur die Wiesen rechts vom Weg hinunter Richtung Scharnhausen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen ist. Zweitens wird selbst auf dem Festplatzgelände, welches kein Landschaftsschutzgebiet ist, selbst das Spielen untersagt. Und was ist denn bitte "lagern"? Und zu guter Letzt ist für das Flugrecht der Bund und die Flugsicherung zuständig.

Ich würde mich über einen regen Meinungsaustausch dazu sehr freuen.

Viele Grüße

Thomas Wegner


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 24.09.2014 9:02 Uhr
Betreff: Re: Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park


Guten Tag Herr Wegner,

Sie thematisieren ein neues Schild auf dem Festplatz des ehemaligen Landesgartenschaugeländes im Scharnhauser Park. Auf dem Schild sind die Nutzungsbedingungen des Geländes nochmals zusammengefasst, wie sie durch verschiedene Regelungen und Bestimmungen bereits festgelegt worden sind.

Freundliche Grüße

Andrea Wangner
Pressereferentin



Andreas Hahn


Mitglied seit: 08.02.2014
Wohnort: SchaPa


geschrieben: 06.10.2014 20:06 Uhr
Betreff: Re: Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park


Hallo zusammen,

ich schließe mich Herrn Wegner an:

Als naturliebender Bürger kann man sich über die Schilder nur ärgern. Die Wiese bietet seit Jahren Naherholung für Jedermann und gehört zum Park.

Als Landschaftsschutzgebiet ist die schöne Wiese ohnehin schon ausgewiesen. Nun Verbotsschilder aufzustellen stößt die Bürger vor den Kopf:

1. Es ärgern sich Hundebesitzer, die für zwang- und leinenlosen Spaß abseits des Weges angeprangert werden.
2. Modellflieger werden unverhältnismäßig verbannt. Die Regelung dazu stammt von 1980 und richtete sich gegen die damaligen schmutzigen und lauten Verbrennungsmotoren. Das Landschaftsschutzgesetz sollte meiner Ansicht nach die heute umweltfreundlichen Elektromotoren zulassen.
3. Junge lebensfrohe Menschen sollten auf der Wiese feiern dürfen. Da sind sie allemal besser zu ertragen als auf der Landschaftstreppe oder in den Bürgergärten. Die große Mehrheit lässt keinen Müll zurück.

Die Kommune sollte die Nutzung dulden. Das wäre besser für alle.

Was ist überhaupt der Hintergrund für das Aufstellen der Schilder? Hat sich etwa der Bauer, der das Gras kostenlos für seine Viehzucht bekommt, beklagt?

Gruß,
Andreas Hahn


Moderator


Mitglied seit: 01.01.1970
Wohnort:


geschrieben: 13.10.2014 12:09 Uhr
Betreff: Re: Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park


Guten Tag Herr Hahn,

das Schild ist aufgestellt worden, weil viele Nutzer des Geländes die Regelungen dazu nicht kennen.

Freundliche Grüße

Andrea Wangner
Pressereferentin


Thomas Wegner


Mitglied seit: 10.06.2007
Wohnort: Scharnhauser Park


geschrieben: 17.10.2014 14:01 Uhr
Betreff: Re: Nutzungsregeln LaGa Gelände (Wiesen) Scharnhauser Park


Sehr geehrte Frau Wangner,

vielen Dank für Ihre prompten Rückmeldungen und den Verweis darauf, warum dieses Schild aufgestellt worden ist. Wie Herr Hahn auch schon schrieb, prangern wir nicht das Schild, sondern die Regelungen als solche an.

Die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets ist nicht gleichbedeutend mit einem Zutrittsverbot. Dieses wird von der Stadt Ostfildern explizit verhängt.

Aufgrund der möglichen Verschmutzung kann ich ein Partyverbot ja noch nachvollziehen, aber mit welcher Begründung wird das Spielen und der Modellflug verboten? Modellflug mit Verbrennungsmotoren ist im Umkreis von 1,5km zu einem Wohngebiet ohnehin verboten.

Viele Grüße

Thomas Wegner


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