Melderegisterauskunft
Die Stadt Ostfildern führt ein Melderegister, um Identität und Wohnungen der Einwohner Ostfilderns nachweisen zu können. Bei berechtigtem Interesse können vom BürgerService einfache Melderegisterauskünfte ( Regelfall ) oder erweiterte Melderegisterauskünfte erteilt werden.
Ein berechtigtes Interesse liegt in der Regel nicht vor, wenn sich der Antragsteller die Daten vom Betroffenen selbst nachweisen lassen kann.
Melderegisterauskünfte können Sie auch online beantragen:
Melderegisterauskunft beantragen
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Kosten
Die Gebühr für eine einfache Auskunft aus dem Melderegister beträgt 7,50 Euro Die Gebühr für eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beträgt 15 Euro Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Bei schriftlichen Anfragen sind diese in Form eines Verrechnungsschecks, per Postüberweisung oder in bar beizulegen. Beim Online-Verfahren werden die Gebühren abgebucht.
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche
Melderegisterauskünfte müssen schriftlich, über das Internet oder persönlich beantragt werden.
Die einfache Melderegisterauskunft umfaßt
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschrift
Die erweiterte Melderegisterauskunft umfaßt zusätzlich
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt. Die gesetzlichen Grundlagen finden Sie im Melderechtsrahmengesetz.
Formulare/Anträge
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

