Lastenzuschuss wird Eigentümern von selbstgenutztem Wohnraum für deren Aufwendungen gewährt. Er soll all jenen helfen, deren Einkommen nicht ausreicht, um die finanziellen Lasten für eine angemessene Wohnung zu tragen. Ob und in welcher Höhe Ihnen Lastenzuschuss zusteht, hängt von der Zahl der Familienmitglieder, dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts und der Belastung aus Bewirtschaftung und Kapitaldienst ab. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf diese Leistung.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Wohngeldstelle
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-119
E-Mail: wohngeld@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Wohnungsnot und Wohnraumversorgung
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-109
E-Mail: f.schmid@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Mo, Di, Do 8 - 18 Uhr, Mi, Fr 8 - 12 Uhr