Landschafts- und Umweltplanung


Der Landschafts- und Umweltplan (LUP) bildet die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan und sonstige raumwirksame Planungen. Rechtswirkung entfalten die Teile des LUP, die in den Flächennutzungsplan übernommen werden.


Ansprechpartner

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