
http://www.ostfildern.de/Landesfamilienpass.html
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Landes Baden-Württemberg. Er berechtigt zum kostenlosen Besuch von staatlichen Gärten, Schlössern und Museen.
Begünstigt werden Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende.
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher
Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, das schwer behindert ist ( Grad der
Behinderung mindestens 50% )
Das Gutscheinheft zum Landesfamilienpasss ist ab Beginn des Kalenderjahres erhältlich und gilt bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Der Pass selbst wird nur einmal ausgestellt und ist unbefristet gültig.