Landesfamilienpass
Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Landes Baden-Württemberg. Er berechtigt zum kostenlosen Besuch von staatlichen Gärten, Schlössern und Museen.
Begünstigt werden Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher
Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, das schwer behindert ist ( Grad der
Behinderung mindestens 50% )
Das Gutscheinheft zum Landesfamilienpasss ist ab Beginn des Kalenderjahres erhältlich und gilt bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.
Der Pass selbst wird nur einmal ausgestellt und ist unbefristet gültig.
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

