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Landesfamilienpass


Der Landesfamilienpass ist eine Leistung des Landes Baden-Württemberg. Er berechtigt zum kostenlosen Besuch von staatlichen Gärten, Schlössern und Museen.
Begünstigt werden Familien mit drei oder mehr Kindern sowie Alleinerziehende.

Dienststelle

Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau

Ansprechpartner/innen


Zentraler BürgerService, ServiceCenter im Stadthaus

   

Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1   
Tel. 0711 3404-118 
Fax: 0711 3404 -155
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do  8 - 18 Uhr,
Mi, Fr 8 - 12 Uhr
Sa   9 - 12 Uhr

 

Stadthaus im Scharnhauser Park

 

 

Weitere Informationen

Den Landesfamilienpass können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher
  Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in
  häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten Kind, das schwer behindert ist ( Grad der
  Behinderung mindestens 50% )

Das Gutscheinheft zum Landesfamilienpasss ist ab Beginn des Kalenderjahres erhältlich und gilt bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres.

Der Pass selbst wird nur einmal ausgestellt und ist unbefristet gültig.

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

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