Krankenhilfe
Die Krankenhilfe ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die gewährt wird, wenn kein Krankenversicherungsschutz durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht. Voraussetzung ist, dass der Hilfesuchende nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst zu decken.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Sozialhilfeantrag Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. seinem Lebenspartner vorzulegen: - Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw. - Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten - Nachweise über Sparbücher, Aktien usw. - Lebensversicherungen - Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien - Adressen unterhaltspflichtiger Kinder
Ansprechpartner/innen
Alexandra Karaspirou
Tel : 0711 3404-108
Fax : 0711 3404-9108
Email : A.Karaspirou@Ostfildern.de
Zimmer : 04
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
