Die Krankenhilfe ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegesetz, die gewährt wird, wenn kein Krankenversicherungsschutz durch eine gesetzliche oder private Krankenversicherung besteht. Voraussetzung ist, dass der Hilfesuchende nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht in der Lage ist, die anfallenden Kosten selbst zu decken.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-108
E-Mail: a.karaspirou@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-107
E-Mail: s.roos@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung