Kinderreisepass
Ein Kinderreisepass wird bei Reisen ins Ausland für Kinder unter 12 Jahren benötigt. Der Kinderreisepass ersetzt seit dem 1. Januar 2006 den Kinderausweis. Bei der Antragstellung ist das persönliche Erscheinen des Kindes erforderlich. Unterschriftspflicht besteht für Kinder ab dem 10. Lebensjahr.
Der Kinderreisepass wird mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt bzw. verlängert.
Der Verlust bzw. Diebstahl eines Kinderreisepasses ist unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
- Bisheriger Kinderausweis/Kinderreisepass sofern vorhanden. - Familienstammbuch oder Geburtsurkunde. - Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild im Passformat 35x45mm. Weitere Informationen hierzu siehe untenstehender Link. - Sorgerechtsbeschluss bei nur 1 Erziehungsberechtigten. - Unterschriften und Ausweise bzw. Reisepässe der Erziehungsberechtigten. Der nicht vorsprechende Elternteil kann die Zustimmungserklärung zusammen mit seinem Ausweis bzw. Pass zur Antragstellung mitgeben. Formular siehe untenstehender Link.
Kosten
- 13,00 Euro bei Erstausstellung. - 6,00 Euro für Verlängerung. - 6,00 Euro für die Aktualisierung des Lichtbildes.
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Welche Staaten einen Kinderreisepass anerkennen, können Sie beim
Auswärtigen Amt, Ihrem Reisebüro oder dem jeweiligen Konsulat erfragen.
Anforderungen an das Lichtbild http://www.personalausweisportal.de/fotomustertafel.
Formulare/Anträge
Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bei Ausweis- und Passanträgen für Minderjährige
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

