
http://www.ostfildern.de/Kindergeld.html
Wenn Sie Kinder haben oder Kinder in Ihren Haushalt aufgenommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld erhalten.
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld für alle Kinder gezahlt.
Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf Kindergeld nur in bestimmten Fällen.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse monatlich auf Ihr Konto überwiesen. Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten, erhalten Sie das Kindergeld direkt von Ihrem Arbeitgeber/Dienstherrn.
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Kinder unter 18 Jahren: Haushaltsbescheinigung der Meldebehörde für Kinder, die in Ihrem Haushalt leben Lebensbescheinigung der Meldebehörde für außerhalb Ihres Haushalts lebende Kinder Geburtsurkunde, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes vorgelegt wird und darin Ihr Wohnort angegeben ist Kinder über 18 Jahre: je nach Fall müssen zusätzlich z.B. eine Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulbescheinigung und Nachweise über das Einkommen des Kindes vorgelegt werden behinderte Kinder: Behindertenausweis oder Feststellungsbescheid der Versorgungsbehörde (Landratsamt) oder Rentenbescheid Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem BürgerService
Der Antrag beziehungsweise die Festsetzung des Kindergeldes ist kostenfrei.
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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