Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege ist eine finanzielle Leistung nach dem Bundessozialhilfegestz, die den notwendigen Pflegebedarf abdeckt, soweit Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen. Die Leistung ist einkommensabhängig, Einkünfte und Vermögen sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Die Unterstützung kann sowohl bei ambulanter, häuslicher Pflege, wie auch bei stationärer Pflege in einem Heim in Anspruch genommen werden.
Dienststelle
Beratungsstelle für Ältere
Gradmannhaus
Ruit
Scharnhauser Str. 25
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo bis Do nach Vereinbarung
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen: - Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw. - Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten - Nachweise über Sparbücher, Aktien usw. - Lebensversicherungen - Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien - Adressen unterhalstpflichtiger Kinder. Desweiteren werden benötigt: - Sozialhilfeantrag - Pflegeeinstufung der Pflegekasse - Generalvollmacht bzw. Betreuernachweis, soweit der Hilfesuchende sich nicht mehr selbst vetreten kann
Ansprechpartner/innen
Simona Steimle
Tel : 0711 44009733
Fax : 0711 44009734
Email : S.Steimle@Ostfildern.de
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
