
http://www.ostfildern.de/Hilfe+zum+Lebensunterhalt.html
Die frühere Hilfe zum Lebensunterhalt ist mit der Umsetzung von Hartz IV ausgelaufen. Stattdessen erhalten Erwerbsfähige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von der Arge Esslingen, während Nicht-Erwerbsfähige erforderliche Hilfen vom Kreissozialamt erhalten. Ansprechpartner für die Antragstellung ist bei Erwerbsfähigen die Arge, bei Nicht-Erwerbsfähigen der Bereich Soziales in Ostfildern.
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
- Sozialhilfeantrag Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen: - Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw. - Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten - Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung - Nachweise über Sparbücher, Aktien usw. - Lebensversicherungen - Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien - Adressen unterhaltspflichtiger Kinder
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Alexandra Karaspirou
Tel : 0711 3404-108
Fax : 0711 3404-9108
Email : A.Karaspirou@Ostfildern.de
Zimmer : 04
Die Arge Esslingen finden Sie in Esslingen in der Plochingerstr. 2. Telefonisch ist die Arge für Kunden unter der Nummer 93930-100 zu erreichen
SGB II ( Erwerbsfähige ) und
SGB XII (Nicht-Erwerbsfähige) online.