Hilfe zum Lebensunterhalt
Die frühere Hilfe zum Lebensunterhalt ist mit der Umsetzung von Hartz IV ausgelaufen. Stattdessen erhalten Erwerbsfähige Leistungen zur Sicherung des notwendigen Lebensunterhalts von der Arge Esslingen, während Nicht-Erwerbsfähige erforderliche Hilfen vom Kreissozialamt erhalten. Ansprechpartner für die Antragstellung ist bei Erwerbsfähigen die Arge, bei Nicht-Erwerbsfähigen der Bereich Soziales in Ostfildern.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Sozialhilfeantrag Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner vorzulegen: - Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw. - Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten - Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherung - Nachweise über Sparbücher, Aktien usw. - Lebensversicherungen - Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien - Adressen unterhaltspflichtiger Kinder
Ansprechpartner/innen
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Alexandra Karaspirou
Tel : 0711 3404-108
Fax : 0711 3404-9108
Email : A.Karaspirou@Ostfildern.de
Zimmer : 04
Weitere Informationen
Die Arge Esslingen finden Sie in Esslingen in der Plochingerstr. 2. Telefonisch ist die Arge für Kunden unter der Nummer 93930-100 zu erreichen
SGB II ( Erwerbsfähige ) und
SGB XII (Nicht-Erwerbsfähige) online.
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
