Heimunterbringung
Bei einer Heimunterbringung wegen Krankheit oder Behinderung, übernimmt die Sozialhilfe die Kosten der Unterbringung und Pflege, sofern diese nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen oder die Pflegeversicherung getragen werden können.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Folgende Nachweise sind vom Hilfesuchenden und seinem nicht getrennt lebenden Ehegatten bzw. seinem Lebenspartner vorzulegen: - Nachweise über Einkommen wie Renten, Unterhaltsleistungen, Krankengeld, Zinsen usw. - Girokontoauszüge der letzten 3 Monate - Mietvertrag mit der aktuellen Kaltmiete und den Nebenkosten - Nachweise über Sparbücher, Aktien usw. - Lebensversicherungen - Grundbuchauszug und Verkehrswert von Grundstücken und Immobilien - Adressen unterhaltspflichtiger Kinder. Desweiteren werden benötigt: - Sozialhilfeantrag - Pflegeeinstufung der Pflegekasse - Generalvollmacht bzw. Betreuernachweis, soweit der Hilfesuchende sich nicht mehr selbst vetreten kann
Ansprechpartner/innen
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Alexandra Karaspirou
Tel : 0711 3404-108
Fax : 0711 3404-9108
Email : A.Karaspirou@Ostfildern.de
Zimmer : 04
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
