Die Grundsicherung ist eine soziale Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Diese Leistung bekommen Personen:
- die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind
und deren Einkommen den sozialhilferechtlichen Bedarf nicht deckt.
Die Leistung ist einkommensabhängig, Einkünfte und Vermögen sind anspruchsmindernd zu berücksichtigen. Eine Unterhaltsüberprüfung der Kinder findet nur dann statt, wenn diese ein Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro haben.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-107
E-Mail: s.roos@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Sozialer Dienst
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-108
E-Mail: a.karaspirou@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Nach Vereinbarung
Träger der Leistung ist das Kreissozialamt Esslingen.