Gewerbezentralregisterauskunft


Im Gewerbezentralregister in Bonn, werden Buß- und Straftaten, die in Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen werden, eingetragen. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigt man insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbe.

Es gibt zweierlei Art der Auskunft aus der Gewerbezentralregister:

  • Auskunft über eine natürliche Personen
  • Auskunft über eine juristische Personen, Firmen

 

Auskunft über eine natürliche Person

Jeder natürlichen Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Der Antrag auf Aufstellung einer Gewerbeznetralregisterauskunft muss persönlich bei der Meldebehörde gestellt werden, in der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.

Auskunft über eine juristische Person, Firma

Für eine Auskunft über Firmen, auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.

Bei Auskünften über Firmen ist der Antrag im Bereich Gewerbe zu stellen.

 

Benötigte Unterlagen

Bei Auskünften über Personen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde.


Bei Auskünften über Firmen:

  • Personalausweis oder Pass
  • Handelsregisterauszug
  • zuständiges Registergericht
  • Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde.

 

Kosten

Gebühr 13 Euro


Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner

Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.

Formulare

Über das Online-Portal https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beim Bundesamt für Justiz kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch mit dem elektronischen Personalausweis beantragt werden. 

Gewerberegister - Auskunft beantragen über service bw


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