Im Gewerbezentralregister in Bonn, werden Buß- und Straftaten, die in Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen werden, eingetragen. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister benötigt man insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbe.
Es gibt zweierlei Art der Auskunft aus der Gewerbezentralregister:
Jeder natürlichen Person wird auf Antrag eine Auskunft über den sie betreffenden Inhalt des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.
Der Antrag auf Aufstellung einer Gewerbeznetralregisterauskunft muss persönlich bei der Meldebehörde gestellt werden, in der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet ist.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.
Für eine Auskunft über Firmen, auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.
Bei Auskünften über Firmen ist der Antrag im Bereich Gewerbe zu stellen.
Bei Auskünften über Personen:
Bei Auskünften über Firmen:
Gebühr 13 Euro
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-118
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr
Über das Online-Portal https://www.fuehrungszeugnis.bund.de/ beim Bundesamt für Justiz kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auch mit dem elektronischen Personalausweis beantragt werden.
Gewerberegister - Auskunft beantragen über service bw