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Gewerberegisterauskunft


Im Gewerbezentralregister in Bonn, werden Buß- und Straftaten, die in Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangen werden, eingetragen. Auszüge aus dem Gewerbezentralregister benötigt man insbesondere für erlaubnispflichtige Gewerbe. Der Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird an den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Berlin geschickt. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Wochen.
Ihr persönliches Erscheinen ist für die Antragstellung notwendig.

Dienststelle

Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau

Benötigte Unterlagen

Bei Auskünften über Personen: - Personalausweis oder Pass - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde Bei Auskünften über Firmen: - Personalausweis oder Pass - Nachweis der gesetzlichen Vertretung (z.B. Auszug aus dem Handelsregister) - Angabe der Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG) - Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister) zuständiges Registergericht - Name und Sitz der Firma - Angaben über den Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde

Kosten

Die Gebühr beträgt 13 Euro

Ansprechpartner/innen


Zentraler BürgerService, ServiceCenter im Stadthaus

   

Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1   
Tel. 0711 3404-118 
Fax: 0711 3404 -155
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do  8 - 18 Uhr,
Mi, Fr 8 - 12 Uhr
Sa   9 - 12 Uhr

 

Stadthaus im Scharnhauser Park

 

 

Weitere Informationen

Jeder Person wird auf Antrag eine Auskunft über sie betreffende Einträge des Gewerbezentralregisters erteilt. Hat der/die Betroffene einen gesetzlichen Vertreter, so ist auch dieser antragsberechtigt. Die Bevollmächtigung anderer Personen ist nicht möglich.

Auch über juristische Personen oder Personenvereinigungen (z.B. Firmen) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden. Antragsberechtigt ist nur der gesetzliche Vertreter der Firma.

Rechtsgrundlagen: § 150 Gewerbeordnung

Die Auskunft wird Ihnen direkt zugeschickt.

 

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