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Gewerberechtliche Erlaubnisse


Wer Waren oder Dienstleistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbieten will, oder gar keine gewerbliche Niederlassung besitzt, benötigt grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Dienststelle

BürgerService, Polizeirecht/Gewerberecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Benötigte Unterlagen

- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte - Polizeiliches Führungszeugnis - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung - 1 Paßbild neueren Datums

Kosten

Die Gebühren für eine Reisegewerbekarte betragen je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwischen 30 € und 600 €.

Ansprechpartner/innen

Andreas Wolf
Tel : 0711 3404-247
Fax : 0711 3404-234
Email : A.Wolf@Ostfildern.de
Zimmer : 3.12

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

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