Gewerberechtliche Erlaubnisse
Wer Waren oder Dienstleistungen außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung anbieten will, oder gar keine gewerbliche Niederlassung besitzt, benötigt grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.
Dienststelle
BürgerService, Polizeirecht/Gewerberecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung einer Reisegewerbekarte - Polizeiliches Führungszeugnis - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung - 1 Paßbild neueren Datums
Kosten
Die Gebühren für eine Reisegewerbekarte betragen je nach Art und Umfang der Tätigkeit zwischen 30 € und 600 €.
Ansprechpartner/innen
Andreas Wolf
Tel : 0711 3404-247
Fax : 0711 3404-234
Email : A.Wolf@Ostfildern.de
Zimmer : 3.12
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
