Der Beginn, die Änderung, die Erweiterung sowie die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit sind meldepflichtig. Ebenso wie die Sitzverlegung innerhalb Ostfilderns. Auch die Änderung der Rechtsform einer Firma ist anzuzeigen.
Nähere Informationen, wann eine Gewerbemeldung erforderlich ist, erhalten Sie beim BürgerService, Gewerberecht.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Bereich Recht
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-247
E-Mail: gewerbe@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung
Beiblatt zur An-, Ab- und Ummeldung. Nur für juristische Personen (Bsp.: GmbH, Co. KG,...)
Gewerbeanmeldung (pdf/1 MB)
Gewerbeabmeldung (pdf/96 kb)
Gewerbeummeldung (pdf/1 MB)
Gewerbeanmeldung (über service-bw)
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Gewerbeummeldung (über service-bw)
Ausschankerlaubnis bis zu 4 Tagen beantragen (über service-bw)