Gewerbeanzeigen
Der Beginn, die Änderung, die Erweiterung sowie die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit sind meldepflichtig. Ebenso wie die Sitzverlegung innerhalb Ostfilderns. Auch die Änderung der Rechtsform einer Firma ist anzuzeigen.
Nähere Informationen, wann eine Gewerbemeldung erforderlich ist, erhalten Sie beim BürgerService, Gewerberecht.
Dienststelle
BürgerService, Polizeirecht/Gewerberecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass - Aufenthaltserlaubnis bei ausländischen Staatsangehörigen - Bei Handwerksberufen: Eintrag in die Handwerksrolle - Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten: Erlaubnis - Bei Eintragung im Handelsregister: Handelsregisterauszug
Kosten
Die Gebühren betragen für die: - Gewerbeanmeldung 25 € - Gewerbeummeldung 15 € - Gewerbeabmeldung 15 €
Ansprechpartner/innen
Andreas Wolf
Tel : 0711 3404-247
Fax : 0711 3404-234
Email : A.Wolf@Ostfildern.de
Zimmer : 3.12
Formulare/Anträge
Beiblatt zur An-, Ab- und Ummeldung. Nur für juristische Personen (Bsp.: GmbH, Co. KG,...)
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
