Gaststättenkonzessionen
Wer mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, Getränke oder Speisen verkauft und die Möglichkeit bietet diese am Ort der Abgabe zu verzehren, benötigt eine gaststättenrechtliche Erlaubnis.
Auch das Beherbergen von Gästen ist erlaubnispflichtig.
Dienststelle
BürgerService, Polizeirecht/Gewerberecht
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Gaststättenkonzession - Polizeiliches Führungszeugnis - Auskunft aus dem gewerbezentralregister - Unterrichtsnachweis der IHK - Bescheinigung des Gesundheitsamtes - Lagepläne der Gaststätte - Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Kosten
Die Gebühr für die Erteilung einer Gaststättenkonzession richtet sich nach der Größe der Gaststätte und dem Umfang dessen, was an Speisen und Getränken angeboten wird.
Ansprechpartner/innen
Tobias Knittel
Tel : 0711 3404-251
Fax : 0711 3404-234
Email : T.Knittel@Ostfildern.de
Zimmer : 3.11
Andreas Wolf
Tel : 0711 3404-247
Fax : 0711 3404-234
Email : A.Wolf@Ostfildern.de
Zimmer : 3.12
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
