Fischereischein
Wer die Fischerei ausübt, muss im Besitz eines gültigen Fischereischeines sein und diesen beim Fischen mit sich führen. Der Fischereischein wird im Regelfall auf Lebenszeit ausgestellt. Voraussetzung für den Erwerb des Fischereischeines ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang und die bestandene Sachkundeprüfung. Der Vorbereitungslehrgang wird von den örtlichen Fischereivereinen angeboten.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
Für den Erstantrag benötigen Sie: - Personalausweis oder Reisepass - 1 Passbild neuerer Zeit - Sachkundenachweis Für den Erstantrag Jugendfischereischein: - 1 Passbild und die Unterschriften der Sorgeberechtigten
Kosten
- Der Fischereischein auf Lebenszeit kostet: für 10 Jahre 100,00 € für 5 Jahre 55,00 € für 1 Jahr 19,00 € Die Fischereiabgabe von 8€/Jahr ist in den Gebühren enthalten - Der Jugendfischereischein kostet 11,00 €
Ansprechpartner/innen
Weitere Informationen
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein erteilt werden. Dieser berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mindestens 18 Jahre alten Fischereischeinbesitzers. Ein Sachkundenachweis ist nicht erforderlich.
Ab dem 16. Lebensjahr müssen Jugendliche die Fischerprüfung ablegen.
Die Sachkundeprüfung erfolgt jeweils im November. Nähere Informationen speziell zum Vorbereitungslehrgang erhalten Sie beim
Fischereiverein Esslingen oder beim
Landratsamt Esslingen, Stichwort Fischerei.
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
