An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten, soweit in gesetzlichen Vorschriften nichts anderes bestimmt ist. Ausnahmen kann der Bereich Recht der Stadt Ostfildern bestimmen.
Gesetz über die Sonntage und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG) (landesrecht-bw.de)
2. April im Stadtteil Ruit
8. Oktober im Stadtteil Ruit
15. Oktober im Stadtteil Kemnat
22. Oktober im Stadtteil Nellingen
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Bereich Recht
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-251
E-Mail: t.knittel@ostfildern.de
Erreichbarkeit: nach Vereinbarung