
http://www.ostfildern.de/Familienpass-p-933.html
Der Familienpass ist eine freiwillige Leistung der Stadt Ostfildern und nur für Familien/Personen die mit Hauptwohnung in Ostfildern gemeldet sind möglich.
Durch den Familienpass werden Zuschüsse in Höhe von 50 % bzw. 25 % für z.B. Volkshochschule, Musikschule, Hallenbad Nellingen und Kemnat, städtische Veranstaltungen und mehr gewährt.
Erhalten Familien oder Einzelpersonen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II oder XII oder Asylbewerberleistungen, beziehen sie Wohngeld oder haben sie ein kindergeldberechtigtes behindertes Kind mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50%, haben diese Anspruch auf den Familienpass A.
Stadthaus
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
- Bescheid über SGB II oder SGB XII oder AsylbLG.
- Wohngeldbescheid.
- Schwerbehindertenausweis für kindergeldberechtigtes schwerbehindertes Kind.
Liegen die oben genannten Voraussetzungen nicht vor, muss eine Berechnung vorgenommen werden. Weitere Informationen erhalten Sie beim Bürgerservice.
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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