Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis wird in der Regel für Bewerbungen benötigt. Erhalten kann es jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Das Führungszeugnis gibt Auskunft über die beim Bundeszentralregister gespeicherten Sachverhalte (Straftaten).
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
Der Antrag kann nur unter Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses gestellt werden. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Kosten
Die Gebühr beträgt 13 Euro
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 bis 14 Tage
Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muß bei der Meldebehörde gestellt werden, in der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist
Führungszeugnisse für private Zwecke werden dem Antragsteller zugesandt
Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Adresse und Verwendungszweck sind anzugeben
Auf Antrag kann das Führungszeugnis für eine Behörde, wenn es Eintragungen enthält, vom Antragsteller eingesehen werden. Die Einsichtnahme erfolgt beim Amtsgericht.
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

