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Führungszeugnis


Ein Führungszeugnis wird in der Regel für  Bewerbungen benötigt. Erhalten kann es jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Das Führungszeugnis gibt Auskunft über die beim Bundeszentralregister gespeicherten Sachverhalte (Straftaten).

Dienststelle

Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau

Benötigte Unterlagen

Der Antrag kann nur unter Vorlage eines Personalausweises / Reisepasses gestellt werden. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.

Kosten

Die Gebühr beträgt 13 Euro

Ansprechpartner/innen


Zentraler BürgerService, ServiceCenter im Stadthaus

   

Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1   
Tel. 0711 3404-118 
Fax: 0711 3404 -155
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do  8 - 18 Uhr,
Mi, Fr 8 - 12 Uhr
Sa   9 - 12 Uhr

 

Stadthaus im Scharnhauser Park

 

 

Weitere Informationen

Die Bearbeitungszeit beträgt 10 bis 14 Tage

Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses muß bei der Meldebehörde gestellt werden, in der der Antragsteller mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist

Führungszeugnisse für private Zwecke werden dem Antragsteller zugesandt

Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden unmittelbar an die Behörde übersandt. Adresse und Verwendungszweck sind anzugeben

Auf Antrag kann das Führungszeugnis für eine Behörde, wenn es Eintragungen enthält, vom Antragsteller eingesehen werden. Die Einsichtnahme erfolgt beim Amtsgericht.

 

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

Direkteinstiege:

 

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