Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Bei einer Erneuerung des Heizungskessels muss nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Wohngebäude ab 50 Ouadratmeter ein Anteil der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energie erbracht werden. Das Gesetz ermöglicht die Erfüllung auf vielfältige Weise, zum Beispiel mittels Einsatz von Solarkollektoren, durch die Installation einer Pelletsanlage oder die Nutzung einer elektrischen Wärmepumpe.
Weiterführende Informationen:
KEA-Klimaschutz-_und Energieagentur
