Einmalige Beihilfen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz besteht aus laufenden und einmaligen Beihilfen. Einmalige Beihilfen können auch Personen erhalten, die keine laufenden Leistungen beziehen. Diese erhalten Leistungen für einen nur zeitweise auftretenden Bedarf.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Ansprechpartner/innen
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Alexandra Karaspirou
Tel : 0711 3404-108
Fax : 0711 3404-9108
Email : A.Karaspirou@Ostfildern.de
Zimmer : 04
Weitere Informationen
Voraussetzung für die Gewährung von einmaligen Beihilfen ist, dass Einkommen und Vermögen einen bestimmten Wert nicht überschreiten. Der Regelsatzbedarf wird individuell errechnet.
Einmalige Beihilfen können sein:
- Brennstoffbeihilfen
- Bekleidung
- Hausrat
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
