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Eingliederungshilfe


Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsamt - gewährt wird.

Dienststelle

BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Benötigte Unterlagen

- Nachweis der Behinderung durch ein fachärztliches Attest - Bei bestimmten Hilfen Nachweise über Einkommen und Vermögen

Ansprechpartner/innen

Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05

Weitere Informationen

Maßnahmen der Eingliederungshilfe können unter anderem sein:

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Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

Direkteinstiege:

 

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