Eingliederungshilfe
Wer körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert ist oder wem eine solche Behinderung droht, hat Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, so weit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Leistungsträger - wie Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsamt - gewährt wird.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Nachweis der Behinderung durch ein fachärztliches Attest - Bei bestimmten Hilfen Nachweise über Einkommen und Vermögen
Ansprechpartner/innen
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Weitere Informationen
Maßnahmen der Eingliederungshilfe können unter anderem sein:
- Medizinische Rehabilitation
- Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln
- Hilfe zu einer angemessenen Schulbildung im Rahmen der Schulpflicht
- Leistungen in einer Werkstatt für Behinderte
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
