
http://www.ostfildern.de/Eigent%C3%BCmer+muss+sich+gegen+R%C3%BCckstau+sichern.html
Bei starken Regenfällen besteht die Gefahr, dass ein Wasserrückstau im Abwasssersystem zu Schäden führt. Die Württembergische Gemeindeversicherung weist auf die bestehende Rechtslage hin: Demnach besteht grundsätzlich die Verpflichtung, die unter der Rückstauebene (in der Regel Straßenebene) gelegenen Abläufe nach dem jeweiligen Stand der Technik gegen den Rückstau aus dem Kanalnetz zu sichern. Diese Verpflichtung ist auch in der Abwassersatzung der Stadt Ostfildern festgeschrieben (§ 20).
Weitere Informationen bei Helmut Schönleber Telefon 0711 3404 438, E-Mail: H.Schoenleber@Ostfildern.de; Markus Berger, -444, E-Mail M.Berger@Ostfildern.de