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Bußgeldstelle


Wer gegen Verkehrsregeln oder sonstige Vorschriften verstößt, kann mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld belegt werden. Mit dem Bezahlen der Verwarnung ist der Vorgang abgeschlossen. Wer mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung nicht einverstanden ist, kann nach erfolgter Anhörung im Wege des Bußgeldverfahrens eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen.

Dienststelle

BürgerService, Verkehrsüberwachung
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr

Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden

Benötigte Unterlagen

Bei allen Anfragen zu konkreten Ordnungswidrigkeitenverfahren wird um die Angabe des Buchungs-/ Aktenzeichens gebeten.

Ansprechpartner/innen

Beate Brommer
Tel : 0711 3404-252
Fax : 0711 3404-234
Email : b.brommer@ostfildern.de
Zimmer : 3.13

Stephanie Walz
Tel : 0711 3404-257
Fax : 0711 3404-234
Email : s.walz@ostfildern.de
Zimmer : 3.14

Weitere Informationen

Gebührenpflichtige Verwarnungen werden zwischen 5 Euro und 35 Euro erteilt. Bei Verstößen ab 40 Euro erfolgt nach Anhörung die Einleitung eines Bußgeldverfahrens. Die Verwarn- und Bußgeldsätze sind bundesweit einheitlich geregelt, Näheres erfahren Sie im Link öffnet neues Fensterbundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Als Betroffener eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens besteht die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Einspruch einzulegen.

Die Erstattung einer Anzeige, z.B. wegen eines Verkehrsverstoßes, kann von jeder Privatperson erfolgen. Dies sollte möglichst schriftlich, unter Angabe des konkreten Verstoßes und mit möglichst genauer Schilderung des Sachverhalts geschehen.

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