Bildungspaket
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Kinder und Jugendliche aus Familien, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, können ab sofort zusätzliche Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Die Leistungen sind für jedes Kind gesondert zu beantragen und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung bewilligt. Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.
Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören
- die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler. Dies gilt auch für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen.
- die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf
- die Übernahme ungedeckter Schülerbeförderungskosten
- ergänzende angemessene Lernförderung
- Zuschuss zum Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen
- Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen auch rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März bewilligt werden. Entsprechende Anträge sind möglichst schnell zu stellen.
Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Fragen, Auskünfte und Antragstellung:
Arbeitslosengeld II
Arge Jobcenter Esslingen
Plochingerstr. 2 in 73730 Esslingen.
Tel.: 0180 100 254 750 941
Mail: Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de
Wohngeld
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen
Tel.: 0711 3902 - 2661
Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de
Kindergeldzuschlag
Familienkasse Göppingen
Mörikestr. 15 in 73033 Göppingen
Tel.: 01801 924 5864
Mail: Familienkasse-Goeppingen@arbeitsagentur.de
Sozialhilfe
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen
Tel.: 0711 3902 - 2549
Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de
Antragsformulare gibt es beim Jobcenter, im Servicecenter im Stadthaus, sowie beim Allgemeinen Sozialen Dienst und der Wohngeldstelle.
Dienststelle
Zentraler BürgerService
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Benötigte Unterlagen
Ansprechpartner/innen
Formulare/Anträge
Den Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es hier
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
