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Bildungspaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Kinder und Jugendliche aus Familien, die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag haben, können ab sofort zusätzliche Leistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten. Die Leistungen sind für jedes Kind gesondert zu beantragen und werden grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung bewilligt. Die Leistungen werden, mit Ausnahme des Schulbedarfes und der Kosten für die Schülerbeförderung, als Sachleistungen erbracht. Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder wird ein Gutschein ausgestellt oder die Leistungen werden mit dem jeweiligen Leistungsanbieter direkt abgerechnet.

 

Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören

Unter bestimmten Voraussetzungen können die Leistungen auch rückwirkend für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. März bewilligt werden. Entsprechende Anträge sind möglichst schnell zu stellen. 

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Fragen, Auskünfte und Antragstellung:

Arbeitslosengeld II
Arge Jobcenter Esslingen
Plochingerstr. 2 in 73730 Esslingen.
Tel.: 0180 100 254 750 941

Mail: Jobcenter-Esslingen@jobcenter-ge.de 
Wohngeld
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen
Tel.: 0711 3902 - 2661
Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de

Kindergeldzuschlag
Familienkasse Göppingen
Mörikestr. 15 in 73033 Göppingen
Tel.: 01801 924 5864
Mail: Familienkasse-Goeppingen@arbeitsagentur.de

Sozialhilfe
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11 in 73726 Esslingen
Tel.: 0711 3902 - 2549
Mail: Kreissozialamt@LRA-ES.de

 

Antragsformulare gibt es beim Jobcenter, im Servicecenter im Stadthaus, sowie beim Allgemeinen Sozialen Dienst und der Wohngeldstelle.

 

Dienststelle

Zentraler BürgerService
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr

Benötigte Unterlagen

Ansprechpartner/innen

Formulare/Anträge

Den Antrag für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es hier

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