Behindertenfahrdienst
Der Behindertenfahrdienst im Landkreis Esslingen bietet Personen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, einen individuellen Fahrdienst. Berechtigt sind Personen, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) besitzen und bei denen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Berechtigte erhalten Gutscheine.
Dienststelle
BürgerService, Soziales
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Benötigte Unterlagen
- Antrag für die Teilnahme am Behindertenfahrdienst - Schwerbehindertenausweis - Nachweise über das Einkommen des Antragstellers und seines nicht getrennt lebenden Ehegatten ( Erwerbseinkommen, Renten, Unterhalt, Krankengeld, Wohngeld usw. ) - Nachweis über eine eventuelle KFZ - Zulassung - Den Sozialhilfebescheid des Landeswohlfahrtsverbandes beim Besuch einer Werkstatt für Behinderte - Mietnachweis, getrennt nach Kaltmiete und Nebenkosten
Ansprechpartner/innen
Stephanie Roos
Tel : 0711 3404-107
Fax : 0711 3404-9107
Email : S.Roos@ostfildern.de
Zimmer : EG 05
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
