Das Servicecenter kann behördliche Schriftstücke oder Abschriften beglaubigen, die Sie einer anderen deutschen Behörde vorlegen müssen. Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt das Servicecenter, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Kopien können sein:
Das Servicecenter beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. Dieser muss folgende Angaben enthalten:
Eine amtliche Beglaubigung (nicht zu verwechseln mit einer öffentlichen Beglaubigung) ist nicht in allen Fällen zulässig. Die Zulässigkeit ist in der Regel gegeben, wenn das Original des Schriftstückes von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder die Abschrift oder Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.
Nicht beglaubigt werden unter anderem:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne telefonisch tun.
Personalausweis oder Reisepass
Originalschriftstück sowie zu beglaubigende Fotokopie.
Gebühr ist abhängig von den Vorgängen.
Kartenzahlung erwünscht (Girocard, VISA, Debitkarte, Mastercard)
Wird die Beglaubigung für die Benatragung einer Sozialleistung benötigt, ist sie gebührenfrei, wenn von der beantragenden Stelle ein Nachweis vorgelegt wird, siehe § 64 SGB X.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Termine auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich und können elektronisch (unter www.ostfildern.de/terminvergabe), telefonisch oder am Empfang im Stadthaus vereinbart werden.
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-118
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr