Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich.
Nach Erreichen der Altersgrenze kann Rente beansprucht werden. Die allgemeine Altersgrenze wird schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben. Unter bestimmten Bedingungen kann Altersrente bereits ab dem 60. oder dem
63. Lebensjahr gezahlt werden. Für den Rentenbezug müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist zu empfehlen, den Antrag auf Altersrente etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Für die Beantragung einer Altersrente werden in der Regel benötigt:
Je nach Rentenart werden weitere Unterlagen benötigt.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im SGB VI; §§ 33 ff und im SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.