Altersrente
Nach Erreichen der Altersgrenze kann Rente beansprucht werden. Die allgemeine Altersgrenze liegt beim 65. Lebensjahr, unter bestimmten Bedingungen auch bereits beim 60. oder dem
63. Lebensjahr. Für den Rentenbezug müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Es ist zu empfehlen, den Antrag auf Altersrente etwa 3 Monate vor Rentenbeginn zu stellen.
Dienststelle
BürgerService, Rentenangelegenheiten
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Bitte sprechen Sie mit den Sachbearbeiterinnen und Mitarbeitern telefonisch einen Termin ab, um Wartezeiten zu vermeiden
Ansprechpartner/innen
Max Lehmann
Tel : 0711 3404-128
Fax : 0711 3404-157
Email : M.Lehmann@Ostfildern.de
Zimmer : 1.12
Brigitte Richter
Tel : 0711 3404-129
Fax : 0711 3404-157
Email : B.Richter@Ostfildern.de
Zimmer : 1.13
Weitere Informationen
Für die Beantragung einer Altersrente werden in der Regel benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf, sowie Versicherungs- bzw. Beschäftigungsnachweise
- Ausbildungsnachweise über die Schul- und Berufsausbildung
- Geburtsnachweise der erzogenen Kinder ( Kindererziehungszeiten )
- Nachweise über den Bezug von Sozialleistungen
- Angaben über Versorgungsbezüge ( Betriebs- oder Zusatzrenten, Pensionen )
- Angaben über Krankenkassenzugehörigkeit ab dem 1.1.1975
Je nach Rentenart werden weitere Unterlagen benötigt.
Die Rechtsgrundlagen finden Sie im
SGB VI; §§ 33 ff und im
SGB IV; § 93 in Verbindung mit der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 27.8.1991.
Weitere nützliche Hinweise und Online-Formulare finden Sie unter folgenden Internetadressen
Deutsche Rentenversicherung Bund (ehem. BfA)
Deutsche Rentenversicherung (ehem. LVA)
VDK
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.
