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Abmeldung


Wer seine Wohnung in Ostfildern aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden. Die Abmeldung kann durch den Meldepflichtigen oder seinen Vertreter erfolgen.

Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist seit Juni 2004 keine Abmeldung mehr notwendig!

Ausnahme:
Falls mehrere Wohnsitze bestehen und einer dieser Wohnsitze endgültig aufgegeben werden soll, ist auch weiterhin eine Abmeldung bei der entsprechenden Meldebehörde erforderlich. Diese Regelung ist unabhängig davon ob der bisherige Wohnsitz Haupt- oder Nebenwohnsitz war.

Dienststelle

Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan Stadtplan

Öffnungszeiten

Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau

Benötigte Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass; Nationalpass von jeder abzumeldenden Person.

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Ansprechpartner/innen


Zentraler BürgerService, ServiceCenter im Stadthaus

   

Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1   
Tel. 0711 3404-118 
Fax: 0711 3404 -155
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Öffnungszeiten:
Mo, Di, Do  8 - 18 Uhr,
Mi, Fr 8 - 12 Uhr
Sa   9 - 12 Uhr

 

Stadthaus im Scharnhauser Park

 

 

Weitere Informationen

Möchten Sie ihre Wohnung in Ostfildern beibehalten, brauchen Sie sich nicht abzumelden.

Hier finden Sie eine Link öffnet neues FensterCheckliste, die Ihnen Ihren Umzug erleichtert.

Formulare/Anträge

Abmeldung bei der Meldebehörde

Assistent zum Ausfüllen der Abmeldung

Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung

Assistent zum Ausfüllen der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung

Zum Seitenanfang

Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter Link öffnet neues Fenster http://www.service-bw.de . Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

Direkteinstiege:

 

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