Abmeldung
Wer seine Wohnung in Ostfildern aufgibt und ins Ausland zieht, muss sich innerhalb einer Woche abmelden. Die Abmeldung kann durch den Meldepflichtigen oder seinen Vertreter erfolgen.
Bei Umzügen innerhalb Deutschlands ist seit Juni 2004 keine Abmeldung mehr notwendig!
Ausnahme:
Falls mehrere Wohnsitze bestehen und einer dieser Wohnsitze endgültig aufgegeben werden soll, ist auch weiterhin eine Abmeldung bei der entsprechenden Meldebehörde erforderlich. Diese Regelung ist unabhängig davon ob der bisherige Wohnsitz Haupt- oder Nebenwohnsitz war.
Dienststelle
Zentraler BürgerService, Service Center
Stadthaus
Scharnhauser Park
Gerhard-Koch-Str. 1
Stadtplan
Öffnungszeiten
Mo, Di, Do, 8-18 Uhr
Mi, Fr 8-12 Uhr
Sa 9-12 Uhr
Öffnungszeiten während der Ferien entnehmen Sie bitte der Stadtrundschau
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass; Nationalpass von jeder abzumeldenden Person.
Kosten
Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Ansprechpartner/innen
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Scharnhauser Park, Gerhard-Koch-Str. 1 |
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Weitere Informationen
Möchten Sie ihre Wohnung in Ostfildern beibehalten, brauchen Sie sich nicht abzumelden.
Hier finden Sie eine
Checkliste, die Ihnen Ihren Umzug erleichtert.
Formulare/Anträge
Abmeldung bei der Meldebehörde
Assistent zum Ausfüllen der Abmeldung
Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Assistent zum Ausfüllen der Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung
Den Behörden-Wegweiser Baden-Württemberg erreichen Sie unter
http://www.service-bw.de
. Dort finden Sie alle Verwaltungsdienstleistungen im Land.

