Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten
bei der Meldebehörde Ostfildern zu widersprechen.
Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ostfildern in schriftlicher Form tun. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von der Meldebehörde Ostfildern im Melderegister eingetragen und bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.
Die Eintragung der Auskunftssperre ist gebührenfrei.
Für eine Ablehnung der Auskunftssperre können Gebühren erhoben werden.
Für die Erledigung Ihres Anliegens ist grundsätzlich die vorherige Vereinbarung eines Termins erforderlich. Wählen Sie bitte über die elektronische Terminvereinbarung Ihren Wunschtermin aus. Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie dies gerne über die unten angegebene Telefonnummer tun.
Dienststelle: Gerhard-Koch-Straße 1, Stadthaus, Scharnhauser Park
Tel.: 0711 3404-118
E-Mail: servicecenter@ostfildern.de
Erreichbarkeit: Montag 8 - 12 Uhr, 14 - 16 Uhr,
Dienstag 8 - 12, 14 - 18 Uhr,
Mittwoch 8 - 12 Uhr
Donnerstag 8 - 12, 14 - 16 Uhr,
Freitag 8 - 12 Uhr,
Samstag 9 - 12 Uhr
Antrag Auskunft- und Übermittlungssperre
Auskunftssperre beantragen über service bw
Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen über service bw